Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Beherbergung von Patienten-Begleitpersonen

Leistungen an Begleitpersonen umsatzsteuerpflichtig

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Leistungen an Begleitpersonen umsatzsteuerpflichtig

Der Fall

Ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger, der Reha-Kliniken betreibt, hatte Begleitpersonen von Patienten die entgeltliche Unterbringung und Verpflegung in seinen Kliniken angeboten. Der Betreiber rechnete zum Entgelt keine Umsatzsteuer dazu. Das Finanzamt hingegen unterwarf die Leistungen der Umsatzsteuer, soweit die begleiteten Patienten nicht Kinder unter 14 Jahren oder Schwerstbehinderte waren.

FG-Entscheidung

Das Finanzgericht Münster bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung (Urteil v. 19.11.2013, 15 K 2352/10 U). Mit der Gewährung von Kost und Logis für Begleitpersonen würde der Reha-Träger nicht hoheitlich (dann umsatzsteuerfrei), sondern als Betrieb gewerblicher Art (dann umsatzsteuerpflichtig) tätig. Der Reha-Träger würde mit diesen Leistungen in einen Wettbewerb mit Unternehmen der Hotel- und Restaurationsbranche treten. Daher unterliegen die Entgelte der Umsatzsteuer. Gegen dieses Urteil wurde vor dem Bundesfinanzhof das Revisionsverfahren zugelassen.

Stand: 07. Februar 2014

Bild: VILevi - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.