Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Steuerliche Behandlung der Gutachtertätigkeit eines Arztes

Finanzverwaltung stellt neue Regeln zur Einkünftequalifizierung auf

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Selbstständig oder nicht selbstständig?

Erstellen angestellte Ärztinnen und Ärzte Gutachten für Dritte (z.B. Gerichte, Krankenkassen), stellt sich regelmäßig die Frage, ob das hierfür bezogene Honorar zu den übrigen nicht selbstständigen Tätigkeiten zählt oder ob der Arzt/die Ärztin Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat in einer neuen Verfügung (vom 7.12.2012 VI 302 – S 2246 – 225) diverse für die Finanzverwaltung verbindliche Abgrenzungskriterien aufgestellt, die sich an den Gesamtumständen der Ausübung der Gutachtertätigkeit orientieren.

Gutachtertätigkeit eines Chefarztes

Erstellt der Chefarzt ein Gutachten aus Aufträgen, die über die Klinikleitung an ihn weitergereicht werden und erfolgt die Abrechnung der gutachterlichen Tätigkeit unter Mitwirkung der Klinik, liegen nach Auffassung der Behörde Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vor. Ist es hingegen so, dass die Aufträge von Dritten an den Chefarzt direkt herangetragen werden und der Chefarzt dem Krankenhaus ein Entgelt für die Benutzung der zur Erstellung der Gutachten notwendigen Krankenhauseinrichtungen zahlt, spricht dies für eine selbstständige Tätigkeit. Dies ist auch der Fall, wenn der Chefarzt selbst die Gutachten in seinem Namen fertigt und mit eigenem Briefkopf unterschreibt.

Gutachtertätigkeit nachgeordneter Ärzte/Assistenzärzte

Für nachgeordnete Ärzte und Assistenzärzte gelten im Allgemeinen die arbeitsvertraglichen Regelungen. Enthält der Arbeitsvertrag auch die Verpflichtung zur Erstellung von Gutachten, erfolgt diese stets im Rahmen des Dienstverhältnisses. Die (ggf. gesonderte) Vergütung stellt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit dar.

Stand: 12. Februar 2013

Bild: stockyimages - Fotolia.com

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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