Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Steuernews für Ärzte

Seien Sie in Sachen Ärzte immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

zum Inhalt
Inhalt

Steuernews für Ärzte

Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

BFH sieht Übernahme ärztlicher Notfalldienste als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung an

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Steuernews für Ärzte

Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers

Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie stellt Erziehungsleistungen an Kinder und Jugendliche steuerfrei

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Steuernews für Ärzte

Welche Honorarforderungen zum 31.12.2025 verjähren

Offene Forderungen aus dem Jahr 2022 verjähren zum Jahresende

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Steuernews für Ärzte

Bilanzielle Rückstellungen für Honorarrückforderungen der KÄV

Honorarrückforderungen der KÄV in der 2025er Bilanz richtig berücksichtigen

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Steuernews für Ärzte

Zufluss-/Abflussprinzip bei Honorareingang beachten

Unterschiedliche Zuflusszeitpunkte für Privathonorare und Kassenhonorare

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Steuernews für Ärzte

Welche Unterlagen Ärzte zum 31.12.2025 vernichten können

Welche Unterlagen Ärzte zum 31.12.2025 vernichten können und welche Aufbewahrungsfristen im Einzelnen gelten

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Steuernews für Ärzte

BGH sieht Staat in der Haftung für Aufklärungs- und Behandlungsfehler bei Corona-Schutzimpfung

Keine Arzthaftung für bis zum 7.4.2023 durchgeführte SARS Cov 2 Impfungen

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